
Umstellung auf das E-Rezept
30.12.2023
Neue Regeln bei Rezeptbestellungen
Liebe PatientInnen,
ab sofort findet die Rezeptausstellung von Kassenrezepten regulär über das E-Rezept statt.
Rezepte, die im Rahmen eines Arztkontaktes in der Akutsprechstunde oder Terminsprechstunde ausgestellt werden, können unmittelbar in der Apotheke unter Vorlage der Versichertenkarte eingelöst werden.
Rezeptbestellungen müssen durch uns einzeln geprüft, freigegeben und signiert werden. Dies ist für uns aufwendig und kann erst nach der Vormittagssprechstunde stattfinden. Daher gelten für Bestellungen nun im Allgemeinen folgende Regeln:
– Rezeptbestellungen, die bis 13 Uhr bei uns beauftragt werden, können am gleichen Tag ab ca. 16 Uhr unter Vorlage der Versichertenkarte in der Apotheke eingelöst werden.
– Rezeptbestellungen, die nach 13 Uhr bei uns eingehen, können in der Regel erst am Folgetag ab ca. 16 Uhr unter Vorlage der Versichertenkarte in der Apotheke eingelöst werden.
Da die Rezepte auf der Versichertenkarte gespeichert werden, ist vor Ausstellung eines E-Rezeptes das Einlesen der Versichertenkarte bei uns in der Praxis in jedem Quartal erforderlich.
Privatrezepte, Betäubungsmittelrezepte und Heilmittelverordnungen werden noch in Papierform ausgestellt. Allerdings möchten wir auch für diese Rezeptformen die gleichen Modalitäten anwenden.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Alles Gute und vor allem Gesundheit für 2024!
Ihr Praxisteam